Nutzungsbedingungen für das E-Lastenradsharing der Stadt Lüdinghausen
Nutzungsbedingungen für die E-Lastenräder der Stadt Lüdinghausen
Nachhaltig unterwegs – mit den E-Lastenräder der Stadt Lüdinghausen
Ob für Einkäufe, Familienausflüge oder den Transport kleinerer Lasten – unsere E-Lastenräder bieten eine praktische und klimafreundliche Alternative zum Auto.
Damit alle möglichst lange Freude daran haben, bitten wir um einen sorgsamen Umgang. Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln die Ausleihe verbindlich.
1. Allgemeines
1.1 Mit der Buchung über die Chayns-App und dem Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen erklärt sich der Nutzer mit allen Regelungen einverstanden.
1.2 Das Lastenrad ist zulassungsfrei, entspricht der StVZO und darf ohne Führerschein genutzt werden.
1.3 Die Nutzung ist ausschließlich über die Chayns-App möglich. Nur dort abgeschlossene Buchungen berechtigen zur Nutzung.
1.4 Das E-Lastenrad ist für ein zulässiges Gesamtgewicht von 250 kg (inkl. Fahrer und Ladung) zugelassen.
2. Voraussetzungen zur Nutzung
2.1 Der Nutzer muss mindestens 18 Jahre alt sein und sich einmalig mit einem gültigen Personalausweis registrieren. Dabei müssen Vorder- und Rückseite des Ausweises digital übermittelt werden. Die Freigabe erfolgt ausschließlich werktags.
2.2 Vor Fahrtantritt ist das Lastenrad auf Verkehrstauglichkeit zu prüfen. Schäden oder Mängel sind unverzüglich der Stadtverwaltung zu melden.
2.3 Vor der Fahrt sind Licht, Bremsen und Motorfunktion zu testen. Bei Unklarheiten ist die Stadtverwaltung zu kontaktieren.
3. Nutzungsdauer und Rückgabe
3.1 Die maximale Ausleihdauer beträgt 24 Stunden.
3.2 Nach der Nutzung ist das Lastenrad in die vorgesehene Lastenradbox zurückzustellen und an das Ladegerät anzuschließen.
3.3 Es ist mit dem bereitgestellten Schloss an einem festen Gegenstand zu sichern – auch bei kurzer Abwesenheit.
3.4 Die Rückgabe gilt erst als abgeschlossen, wenn ein Foto des ordnungsgemäß abgestellten Lastenrads über die App hochgeladen wurde.
4. Schäden und Pannen
4.1 Schäden sind unverzüglich der Stadtverwaltung zu melden.
4.2 Bei einer Panne ist das Rad sicher abzustellen, zu sichern und eine Rückholung zu organisieren.
4.3 In der Lastenradbox befindet sich eine Checkliste. Diese ist vor Fahrtantritt sorgfältig zu prüfen. Die Checkliste dient der eigenen Sicherheit und einer ordnungsgemäßen Nutzung des Lastenrads.
5. Entgelte
5.1 Für die Nutzung des E-Lastenrads kann ein Entgelt erhoben werden. Die Höhe des Entgelts sowie die Abrechnungsmodalitäten werden in der App angegeben.
5.2 Bei verspäteter Rückgabe wird zusätzlich zum regulären Entgelt eine Überziehungsgebühr in Höhe von 40 Prozent des jeweils gültigen Stundentarifs berechnet.
Beispiel: Bei einem Stundenpreis von 1,00 Euro beträgt die Überziehungsgebühr 0,40 Euro pro angefangene weitere Stunde, sodass insgesamt 1,40 Euro je Stunde berechnet werden.
5.3 Eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte – z. B. bei Nichtnutzung oder vorzeitiger Rückgabe – ist ausgeschlossen.
5.4 Eine Stornierung ist über die App möglich. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn die Stornierung spätestens 5 Minuten nach Buchungsbeginn erfolgt ist.
6. Haftung
6.1 Die Stadt haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 599 BGB).
6.2 Der Nutzer haftet für Schäden, Verlust oder unsachgemäßen Gebrauch sowie für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und daraus entstehende Forderungen Dritter.
6.3 Die Stadt verfügt über eine Haftpflichtversicherung für nicht selbst verschuldete Schäden. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
6.4 Wird das Rad in stark verschmutztem oder beschädigtem Zustand zurückgegeben, kann ein Kostenersatz für Reinigung oder Instandsetzung verlangt werden.
7. GPS-Tracking und Datenschutz
7.1 Das Lastenrad ist mit einem GPS-Modul ausgestattet. Standortdaten werden ausschließlich zur Ortung bei Diebstahl, zur technischen Wartung oder zur Missbrauchserkennung verwendet.
7.2 Eine Auswertung zu Bewegungsprofilen erfolgt nicht. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der Stadt Lüdinghausen.
8. Verhaltensregeln
8.1 Das Lastenrad darf nur für den legalen und sicheren Transport von Gütern im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
8.2 Es darf nicht für illegale Aktivitäten, auf unbefestigten Wegen, in Downhillparks oder zu anderen Zwecken außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung verwendet werden.
8.3 Die Weitergabe des Rads an Dritte erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Nutzer haftet in diesem Fall für deren Verhalten wie für eigenes Handeln.
9. Ausschluss von der Nutzung
Die Stadt Lüdinghausen kann Nutzern die weitere Nutzung auf Zeit oder ganz verweigern, insbesondere bei:
mehrfach verspäteter Rückgabe,
mutwilliger Beschädigung oder Vandalismus,
starker oder wiederholter Verschmutzung,
Missachtung dieser Nutzungsbedingungen.
10. Schlussbestimmungen
Die Stadt behält sich vor, die Nutzungsbedingungen bei Bedarf zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist online abrufbar.
Mit jeder neuen Buchung werden die aktuellen Bedingungen akzeptiert.
Kontakt
Bei Fragen, Anregungen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:
Stadt Lüdinghausen
Telefon: 02591 926 930
E-Mail: mobilitaet@stadt-luedinghausen.de