Lüdinghausen
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Nutzungsbedingungen für den Schließschrank Steverstraße                            der Stadt Lüdinghausen

Nutzungsbedingungen Schließschrank Steverstraße

Die Bereitstellung der Schließfächer ist ein Serviceangebot der Stadt Lüdinghausen. Die technische Bereitstellung erfolgt über die Chayns App der Firma Tobit aus Ahaus. Die Benutzung ist kostenlos. Den verantwortungsvollen Umgang mit der Anlage setzten wir grundlegend voraus.

Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Schließfaches besteht nicht.

Die Nutzung der Schließfächer ist rund um die Uhr möglich.

Die Höchstnutzungsdauer eines Schließfaches beträgt 24 Stunden.

Die Schließfächer sowie deren technische Ausstattung sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung und Beschmutzung zu bewahren. Vor der Inbetriebnahme haben die Nutzer das Schließfach auf dessen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

Einrichtungsgegenstände dürfen nicht aus den Fächern entnommen werden.

Im Falle einer Störung des Schlossmechanismus ist die Stadtverwaltung unter der Nummer: 02591-926975 zu verständigen. Eigenmächtige Eingriffe sind untersagt. Kosten für die durch unsachgemäße Bedienung entstandenen Schäden sind von den Verursachenden zu erstatten.

Verderbliche Lebensmittel und gesundheitsgefährdende Stoffe oder verbotene Gegenstände dürfen in den Schließfächern nicht aufbewahrt werden.

Die dauerhafte Lagerung oder Entsorgung von Gegenständen und Abfall in den Schließfächern ist untersagt.

Bei Verdacht auf Langzeitnutzung wird das entsprechende Fach durch die Stadt Lüdinghausen geöffnet und der Inhalt aus dem Fach entfernt. Sollte das Schließfach nach 48 Stunden nicht geöffnet und geräumt worden sein, ist die Stadt Lüdinghausen berechtigt, das Schließfach auch in Abwesenheit der Nutzenden zu öffnen, zu kontrollieren und ggf. zu räumen. Gleiches gilt bei Verdacht auf Missbrauch von Schließfächern oder in Notfällen.

Die Stadt Lüdinghausen ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Nutzer eines gebuchten Schließfaches zur Entnahme der Sachen berechtigt ist.

Verliert der Nutzende die Berechtigung zur Öffnung des Schließfaches, so wird der Inhalt des Schließfaches erst ausgehändigt, wenn das Besitzrecht nachgewiesen ist.

Das Anbringen von Aushängen, Flugzetteln und Werbung ist untersagt.

Die Stadt Lüdinghausen haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von privaten Gegenständen. Die Benutzung des Schließschrankes erfolgt auf eigene Gefahr.

Mit Belegung eines Schließfachs erkennen die Benutzenden diese Nutzungsbedingungen als verbindlich an.